Rahmenbedingungen

Für die Anmeldung brauchen Sie bzw. brauchst Du keine Überweisung von einem Arzt.

 

Telefon: 05364– 967425
Dienstags 8.00- 10.00 Uh
Donnerstags 8.00- 9.20 Uhr
Email:

 

(sie können mich persönlich erreichen, außerhalb der Sprechzeiten ist ein Anrufbeantworter geschaltet)

 

!Achtung!

Für einen persönlichen Kontakt ist immer eine vorherige Terminvereinbarung notwendig!

 

Sprechstunde:

(nach vorheriger Anmeldung und Terminvergabe) Für Kinder, Jugendliche und deren Eltern biete ich bis zu 5 x 50-minütige Termine an. Eltern können diese Termine bis zu 2 x 50 Minuten auch ohne ihre Kinder wahrnehmen.  In der Sprechstunde wird geklärt wie die psychischen Beschwerden einzuschätzen sind und ob sie behandelt werden müssen. Besteht eine psychische Erkrankung mit Behandlungsbedarf, wird das Kind, der Jugendliche und dessen Eltern über die Diagnose und die mögliche Behandlung (Psychotherapie, Einzel- oder Gruppenpsychotherapie, unterschiedliche psychotherapeutische Verfahren, weitere Behandlungsmöglichkeiten) informiert. Entsprechend dem individuellem Bedarf und der Verfügbarkeit freier Therapieplätze erhält der Patient/die Patientin einen Behandlungsplatz in meiner Praxis oder wird an einen anderen Psychotherapeuten weitervermittelt. Bei fehlenden freien Behandlungsplätzen weise ich auf die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen hin. Die Servicestellen müssen innerhalb von vier Wochen einen freien Behandlungsplatz bei einem Psychotherapeuten finden oder sonst eine ambulante Behandlung in einem Krankenhaus vermitteln.

 

Achtung!

Der Besuch einer mindestens 50 minütigen Sprechstunde ist vor Aufnahme einer Behandlung oder Probatorik für alle verpflichtend (gemäß Psychotherapie-Richtlinie ab 01.04.2017)!

 

Akutbehandlung

Es besteht die Möglichkeit, psychisch kranken Kindern und Jugendlichen mit sofortigem Behandlungsbedarf unmittelbar zu helfen. Diese Akutbehandlung ist gedacht für Patienten, die rasch Hilfe brauchen und ohne diese möglicherweise schwerer erkranken würden. Diese kurzfristige Intervention besteht aus bis zu 12 Gesprächseinheiten à 50 Minuten, die sehr rasch nach der Sprechstunde beginnen können. Diese Leistungen müssen auch nicht bei der Krankenkasse beantragt werden. Die Stunden der Akutbehandlung werden auf eine bei Bedarf folgende Kurzzeittherapie angerechnet.

 
Probatorische Sitzungen

Nach der Sprechstunde stehen 6 so genannte „Probatorische Sitzungen“ zur Verfügung. Diese dienen zur weiteren diagnostischen Klärung des Krankheitsbildes, zur Indikationsstellung und zur Feststellung der Eignung für ein bestimmtes Psychotherapieverfahren. Dabei wird auch eine weitere differenzialdiagnostische Abgrenzungen des Krankheitsbildes und eine Einschätzung der Prognose vorgenommen. In den probatorischen Sitzungen erfolgt auch die Klärung der Motivation und der Kooperationsbereitschaft des Kindes/Jugendlichen und dessen Eltern. Darüber hinaus dienen sie zur Abschätzung der persönlichen Passung, d.h. einer tragfähigen Arbeitsbeziehung, von Patientin oder Patient und Therapeutin.

 

Entscheidungen zu weiteren Behandlungen werden nach entsprechender Information des Kindes/Jugendlichen und dessen Sorgeberechtigten gemeinsam getroffen. Voraussetzungen für eine erfolgreiche Behandlung ist eine vertrauensvolle und kooperative Beziehung zwischen dem Patienten, dessen Eltern und mir. Nach Einigung auf eine gemeinsame Therapie wird vom Kinder- bzw. Hausarzt ein Konsiliarbericht angefordert, der die psychologisch/therapeutischen Befunde ergänzt und für den Antrag an die Krankenkasse zwingend vorgeschrieben ist.

 

Therapie

Auf Grundlage und den Befunden der probatorischen Sitzungen wird bei der Krankenkasse (bei den meisten privat Versicherten und bei allen gesetzlich Versicherten) ein Antrag auf Kostenübernahme der Psychotherapie gestellt. Dies kann in Form eines Antrags auf Kurzzeittherapie (2 x 12 Einzelsitzungen) oder einer Umwandlung in Langzeittherapie (auf 60 Einzelsitzungen) erfolgen. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der Verlängerung auf insgesamt 80 Stunden. Datenschutz und die Schweigepflicht bleiben gewahrt. Die Krankenversicherung erhält lediglich eine Diagnose und keine detaillierten Informationen. Bei einer Umwandlung in Langzeittherapie entscheidet ein unabhängiger Gutachter, ohne dabei konkrete Patientendaten zu erhalten, über die Notwendigkeit der Therapie.

 

Wenn die Bestätigung der Kostenübernahme eingeht, startet die Psychotherapie. Gewöhnlich erfolgt diese einmal pro Woche. Gemeinsam entwickelte Therapieziele werden Schritt für Schritt behandelt. Durch Selbstbeobachtung wird der Therapieerfolg selbständig bewertet und gegebenenfalls gemeinsam neue Ziele entwickelt. Zu jeder Phase der Therapie kann mit Einverständnis eine Zusammenarbeit mit Kita, Schule, Arbeitsstelle erfolgen. Falls zusätzliche Unterstützung hilfreich sein kann, wird dieses mit jedem Einzelnen besprochen und bei Zustimmung mit Ärzten, Jugendamt oder/und Kliniken zusammen gearbeitet.  Zur möglichst objektiven Beobachtung des Therapiefortschritts werden zwischendrin und zum Ende störungsspezifische Fragebögen verwendet.

 

Ende der Therapie

Das Ende der Therapie bildet die Tatsache, dass alle Therapieziele erreicht sind bzw. ein zufriedenstellender Zustand hergestellt wurde. Dies gilt unabhängig von den genehmigten Stundenzahlen und wird individuell entschieden.

 

Rezidivprophylaxe

Nach Beendigung einer Langzeittherapie kann es bei einigen Kindern und Jugendlichen sinnvoll sein, zur Erhaltung der erreichten Ziele eine „ausschleichende Behandlung“ mit den innerhalb des bewilligten Kontingentsschritts verbliebenen Stunden (maximal 10 Stunden für 2 Jahre) durchzuführen. Eine solche niederfrequente therapeutische Arbeit auf der Basis der vertrauensvollen therapeutischen Beziehung kann zur Stabilisierung beitragen und wieder auftretende entwicklungsbedingte Herausforderungen und Krisen abfangen. Zu jedem Zeitpunkt kann das Kind/der Jugendliche mit Zustimmung seiner Sorgeberechtigen sowie der junge Erwachsene (18-21 Jahre) die Therapie auf eigenen Wunsch beenden.